Vielleicht hat es noch für Kerzen und eine Tafel Schokolade pro Enkelkind gereicht. Zu mehr sicher nicht, denn auf die einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von bis zu 35 Euro, die behinderte und pflegebedürftige HeimbewohnerInnen in den Vorjahren erhielten, haben ALG-II- und SozialhilfeempfängerInnen seit 2005 keinen Anspruch mehr.
In NRW haben daraufhin die Kommunen und Landschaftsverbände, die unter anderem Aufgaben im Sozialwesen wahrnehmen, die Unterstützung nicht mehr gezahlt. Allein im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland sind von dieser Entscheidung 23000 HeimbewohnerInnen betroffen. Grundlage für die Streichung ist eine Veröffentlichung der Bundesregierung zu den Hartz-IV-Gesetzen, gemäß der Weihnachtsbeihilfen nicht im Regelsatz enthalten sind. Von diesen 345 Euro pro Monat muss der gesamte Lebensbedarf abgedeckt werden. HeimbewohnerInnen erhalten aber nur ein Taschengeld von monatlich 90 Euro, darin sind jährlich 10,80 Euro für Weihnachten eingerechnet.
Die Sozialgerichte in Duisburg, Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie das Landessozialgericht Essen hatten Beschwerden gegen die Streichung bereits Mitte Dezember zurückgewiesen, bei den Landschaftsverbänden in NRW liegen aber noch tausende unbearbeitete Anträge für die Beihilfe vor, über die nun im Einzelfall entschieden werden soll - voraussichtlich werden auch sie abgelehnt. Die Betroffenen könnten dann Rechtsmittel einlegen, so die Landschaftsverbände.
Einige Bundesländer wie zum Beispiel Berlin, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen haben die Beihilfe weiterhin ausgezahlt, in Baden-Württemberg und Hessen wurde sie wie in NRW gestrichen. Wohlfahrtsverbände und Arbeitsloseninitiativen protestieren gegen die Streichung und haben die Kommunen und Landschaftsverbände aufgefordert, das Geld freiwillig auszuzahlen.