Die Universitätsleitung ist dazu verpflichtet, mit den Studiengebühren für die Verbesserung der Lehre zu sorgen. Auf welche Weise sie das tut, ruft jedoch immer mehr Kritik hervor - mittlerweile auch in universitätseigenen Gremien. Besonders unzufrieden sind Mitglieder des so genannten Prüfungsgremiums. Das Gremium sammelt und prüft Beschwerdeanträge von Studierenden über die Studiensituation. »Die Verwaltung braucht zu lange, um die Anträge der Studierenden zu bearbeiten«, sagt der Vorsitzende des Gremiums, der Journalist Pascal Beucker. Denn für die Beschwerden der Studierenden gibt es bisher keine eigene Stelle in der Verwaltung. »Das könnte klüger gemacht werden«, kritisiert Beucker.
Das Prüfungsgremium, das im Frühjahr seine Arbeit aufnahm, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung. Seine Mitglieder empfehlen dem Rektorat Lösungen für die Beschwerden der Studierenden. Der Rektor ist allerdings nicht verpflichtet, sie umzusetzen. Unter anderem kann das Gremium vorschlagen, Studiengebühren zu erstatten, wenn sich das Studium durch Mängel vonseiten der Universität verlängert. Das Gremium ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt, die auch Beucker als Vorsitzenden vorgeschlagen haben. Die andere Hälfte besteht aus ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Momentan können Studierende, die Kritik an den Studienbedingungen haben, ihre Anträge an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen, der diejenigen, die nicht in die Zuständigkeit des Gremiums fallen, aussortiert. Dann gehen die Anträge an die Uni-Verwaltung, die Stellungnahmen der Betroffenen einholt und die Anträge schließlich dem Prüfungsgremium übergibt. Dieses umständliche Verfahren und das Bearbeiten der Anträge durch die Verwaltung dauert vielen Mitgliedern des Gremiums bisher zu lange.
So auch dem AStA-Vorsitzenden Oliver Jesper, ebenfalls Mitglied des Gremiums. »Ich bin sehr unzufrieden«, sagt er. »Das Gremium leidet noch unter vielen Kinderkrankheiten.« So ist bislang nicht geklärt, wie die Mitglieder mit einem Antrag umgehen sollen, zu dem keine Stellungnahme der kritisierten Hochschulinstitution oder der für Missstände verantwortlichen Uni-MitarbeiterInnen vorliegt. Jesper und seine studentischen KollegInnen im Gremium wollen nun vorschlagen, in diesem Fall nach einer bestimmten Frist die Schilderung des oder der betroffenen Studierenden als gegebene Tatsache anzunehmen.
Jesper kritisiert auch, dass das Gremium unter Studierenden bisher von Universitätsseite aus kaum bekannt gemacht wurde. Vier bis sechs Studierendenanträge pro Sitzung, schätzt er, bearbeitet das Gremium zurzeit. Es trifft sich etwa zwei- bis dreimal pro Semester. Viele der Anträge, die der AStA zugelassen hat, wurden bisher in den Sitzungen von ProfessorInnenseite nachträglich wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt. So zum Beispiel die Forderung einer Studentin, ihr 23 Prozent ihrer Studiengebühr zu erstatten, da 23 Prozent aller Gebühren nicht der Lehre zugute kommen, sondern in einen Fonds der NRW-Bank fließen, die damit eventuelle Rückzahlungsausfälle ihrer Studiengebühren-Darlehen deckt.
Um die Anträge der Studierenden bald schneller bearbeiten zu können, plant die Universitätsverwaltung, zum Jahreswechsel eine eigene Stelle für diese Aufgabe einzurichten. Davon abgesehen zeigt sie sich mit der Arbeit des Gremiums zufrieden. Studiengebühren wurden bisher noch nicht erstattet.