Aglaja Koch hat Pech gehabt. Für ihre Magisterprüfung suchte sie sich das Sommersemester 2007 aus. Ein schlechter Entschluss, wie sich herausstellte. Denn so gehörte sie zu jenen MagisterabsolventInnen, die für ihr Prüfungssemester Studiengebühren zahlen mussten - als erster und einziger Jahrgang der Universität Köln. Die meisten Angehörigen dieses Jahrgangs fühlen sich nun von der Hochschulleitung betrogen. »Das ist unglaublich unfair«, sagt Koch.
Eigentlich konnten Studierende, die ihre Abschlussprüfung im Sommersemester 2007 erfolgreich abgelegt hatten, ihre schon gezahlten Gebühren für das Prüfungssemester zurückfordern. Da AbsolventInnen während des letzten Semesters normalerweise keine Veranstaltungen mehr besuchen, also auch keine Leistungen der Universität mehr in Anspruch nehmen, sollten sie für diesen Zeitraum auch nicht mehr bezahlen müssen. Diese Regelung galt für alle Studierenden, die keinen Gebührenfinanzierungskredit der NRW-Bank in Anspruch nahmen. Koch hatte keinen solchen Kredit, bekam ihre Gebühren aber trotzdem nicht zurück.
Grund ist das Datum ihrer letzten Prüfung. Das lag im Juli - und damit nach einem von der Universität gesetzten Stichtag, der regelt, ob Studierende ihre Gebühren zurückbekommen oder nicht. Im vergangenen Sommersemester war der Stichtag der 15. Mai. Wer seine Prüfungen vorher ablegen konnte, hatte Glück und erhielt die 500 Euro für das Sommersemester zurück. Alle Studierenden, die später geprüft wurden, hatten keine Chance auf eine Rückforderung. »Hätte ich gekonnt, hätte ich meine Prüfung natürlich auf den 14. Mai gelegt. Doch das war unmöglich, denn nicht die Studenten setzen die Termine der Prüfungen fest, sondern das Prüfungsamt«, sagt Koch. Und die sind für die Magisterprüflinge im Sommersemester immer im Juni und Juli. Bereits vor Monaten machte Koch auf dieses Defizit aufmerksam, stieß damit im Studierendensekretariat aber auf taube Ohren. »Es hieß, da könne man nichts machen.«
Erst jetzt hat die Universität auf die Ungerechtigkeit, die durch den Stichtag entstanden ist, reagiert und ihn ganz aufgehoben. »Die neue Regelung ist bereits durch die Gremien, aber noch nicht in Kraft getreten. Sie wird unter Vorbehalt rückwirkend ab 1. Oktober in Kraft treten«, sagt Uni-Sprecher Patrick Honecker. »Das bedeutet, dass alle Studierenden, die nach dem 1. Oktober ihre Prüfungen erfolgreich ablegen und keinen Kredit über die NRW-Bank beziehen, die Gebühren für das Prüfungssemester zurückfordern können.« Die zuvor geltende Handhabung sei lediglich eine Kulanzregelung gewesen.
Koch nutzt diese Änderung wenig. »Wir sind das erste Semester, das zahlen musste, und vier Monate später ändert das Prüfungsamt die Satzung so, dass die Studenten nicht mehr für ihr Prüfungssemester zahlen müssen«, ärgert sie sich. Sie hat dennoch versucht, ihre Gebühren beim Studierendensekretariat zurückzufordern - ohne Erfolg. Auch Magisterstudent Torben Schmitz (Name geändert) ist von dieser Neuregelung betroffen und hat erfolglos versucht, die Gebühren zurückzuverlangen. »Warum bekommt gerade unser Jahrgang die Gebühren nicht zurück?«, fragt er. »Die Begründung ist nicht nachvollziehbar.«
»Die Magisterabsolventen des Sommersemesters 2007 haben keine Chance auf eine Rückforderung der Gebühren«, bestätigt Honecker. »Hätte es keine Stichtage gegeben, dann wäre das eine Dauerkulanz, dann könnten viel mehr Leute das Geld zurück verlangen, als es gerecht wäre«, kommentiert er die Entscheidung der Universität. Einige AbsolventInnen des Sommersemestesters 2007 wollen das so nicht hinnehmen. Sie haben sich dazu entschlossen, gegen die Universität zu klagen.