Die Universität Bremen darf weiter umstrittene Versuche an Affen vornehmen. Das Verwaltungsgericht entschied vor kurzem in einem Eilverfahren, dass die Experimente mit Makaken-Affen zulässig sind. Nach Kritik von TierschützerInnen hatte die ihre Genehmigung für die Versuche im vergangenen Jahr nicht verlängert. Diesen Entschluss bestätigte die Behörde im August, woraufhin die Hochschule Klage einreichte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist jedoch nur vorläufig. Anfang nächsten Jahres soll es weitere mündliche Verhandlungen geben. Darin wird es um die Frage gehen, welches Recht Vorrang hat: Das Grundrecht auf Forschungsfreiheit oder der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz. Bis dahin dürfen die Wissenschaftler um den Neurobiologen Andreas Kreiter ihre Arbeit fortsetzen.