Studierende der Uni Köln können auch in diesem Semester am Boykott der Studiengebühren teilnehmen, den der Arbeitskreis Studiengebührenboykott organisiert. Der Arbeitskreis überweist Semesterbeitrag und Studiengebühren der BoykotteilnehmerInnen auf ein Konto, das ein Rechtsanwalt treuhänderisch verwaltet. Auch Studierende, die einen NRW-Bank-Kredit aufgenommen haben, können sich beteiligen. Sie können allerdings lediglich den Semesterbeitrag an das Treuhandkonto überweisen. Alle Überweisungen sollten bis zum 12. Februar, also noch vor Ablauf der Rückmeldefrist der Universität (15. Februar), auf dem Konto eingegangen sein. Wird an diesem Tag das Quroum von 10000 BoykotteurInnen nicht erreicht, werden alle Gebühren fristgerecht an die Universität weitergeleitet. Im vergangenen Semester nahmen 530 Studierende am Boykott teil.