Bei den vergangenen Wahlen konnten die Studierenden der Uni Köln neben ihren Kreuzchen für die KandidatInnen für die studentischen Organe noch eines mehr setzen. Eine Initiative von Studierenden hatte angeregt, parallel darüber abzustimmen, ob eine so genannte Zivilklausel in die Universitätsordnung miteinbezogen werden soll. Die Klausel soll gewährleisten, dass sich die Uni auf zivile und friedliche Zwecke verpflichtet und deshalb weder mit Einrichtungen des Militärs noch mit der Rüstungsindustrie zusammenarbeitet.
Sowohl die GegnerInnen als auch die BefürworterInnen der Zivilklausel berufen sich in der Diskussion auf die Freiheit der Forschung. So befürchten die BefürworterInnen, dass die Universität mit Bundeswehr oder Rüstungsunternehmen Forschungsverträge abschließt, deren Inhalt überdies der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Auch die Juso-Hochschulgruppe betont in einer Stellungnahme: »So lange wir nicht wissen, wie die Kooperationen zwischen der Uni und der Wirtschaft aussehen, kann nicht sichergestellt werden, dass wir in Köln noch von freier Wissenschaft sprechen können - denn: freie Wissenschaft bedeutet auch die Freiheit von Partikularinteressen.«
Die Unileitung betont hingegen, dass die Verträge mit DrittmittelgeberInnen grundsätzlich geheim bleiben müssen. Jedoch plant Rektor Axel Freimuth, eine Kommission zu gründen, die sich mit der Verwendung von Drittmitteln befasst. Hintergrund ist die Befürchtung, dass beispielsweise Gutachten der Universität als käuflich betrachtet werden könnten, wenn sie keine Angaben dazu enthalten, welches Unternehmen dafür Mittel zur Verfügung gestellt habe. Erst im August kamen Zweifel an der Unabhängigkeit eines Gutachtens zum Atomausstieg auf, an dem das Energiewirtschaftlichen Institut der Uni Köln mitgearbeitet hat. Die Regierung hatte dieses in Auftrag gegeben. Kritisiert wurde, dass das Institut durch mehrere Millionen Euro von den beiden Energiekonzernen E-on und RWE mitfinanziert wird.
Obowhl die Unileitung diese Kommission plant, hat sie gegenüber einer Zivilklausel starke Vorbehalte. »Die Hochschulleitung sieht erhebliche Gefahren für die juristisch gebotene Freiheit der Wissenschaft«, so Uni-Pressesprecher Patrick Honecker.
Die Abstimmung unter den Studierenden stellt keine bindende Entscheidung dar. Letztlich kann nur der Senat entscheiden, ob er die Klausel in die Universitätsordnung aufnehmen wird. Der Senat war vor der Einführung des Hochschulrats das höchste beschlussfassende Gremium der Universität und umfasst elf stimmberechtigte Mitglieder. Die Studierenden haben zwei Stimmen. In einer Senatssitzung, die unter anderem die Zivilklausel zum Thema hatte, wurde jedoch deutlich, dass die Haltung der meisten SenatorInnen gegenüber der Zivilklausel eher ablehnend ist. »Die Chancen für eine Durchsetzung sind ungewiss, auch wenn das Vorhaben sinnvoll ist«, sagt David Schäfer, der als stellvertretender Senator für die Studierenden bei der Sitzung war.
Die Studierenden des Arbeitskreises (AK) Zivilklausel betonen jedoch, dass die Abstimmung wichtig ist, um das Thema öffentlich zu machen. »Je größer die Beteiligung ausfällt, je mehr auf dem Campus über Lehr- und Forschungsinhalte diskutiert wird, desto besser die Voraussetzungen, die gemeinsamen Angelegenheiten wieder in die Hände zu nehmen und eine zivile Ausrichtung der Wissenschaft zu erkämpfen«, sagt Maria Schäfer, Mitglied des AK.