Weil lange unklar war, ob nun in Nordrhein-Westfalen die Studiengebühren abgeschafft würden, mussten alle Studierenden der Uni Köln länger als üblich warten, bis die Semesterunterlagen in ihrem Briefkasten landeten. Einige von ihnen werden diese jedoch gar nicht mehr erhalten. Die Uni exmatrikuliert sie, weil sie ihre Zwischenprüfung oder ihr Vordiplom nicht innerhalb der Frist zum Auslaufen der Studiengänge abgelegt haben oder weil ihnen noch Scheine dafür fehlten.
Eine Studentin, die nicht namentlich genannt werden möchte, ist beispielsweise an der Prüfung für das Latinum gescheitert. Sie ist damit kein Einzelfall. Das Latinum ist für viele Studierende eine schwierige Hürde. »Ich habe alle Scheine und Prüfungen aus dem Grundstudium, und auch mein Hauptstudium habe ich schon abgeschlossen«, sagt sie. Selbst ihr Magisterarbeitsthema stand schon fest. »Mir fehlte nur noch das Latinum. Der Druck durch die drohende Exmatrikulation war dann in der Prüfung so groß, dass ich durchgefallen bin.« Sie hat wie viele andere Betroffene dann einen Härtefallantrag gestellt. Dieser ist nun abgelehnt worden.
Der Magisterprüfungsausschuss hat bereits in verschiedenen Sitzungen über Härtefallanträge entschieden, eine weitere Sitzung wird Mitte April stattfinden. In einem Schreiben der Universitätsverwaltung heißt es, dass circa 1600 Studierende von der Auslauffrist betroffen seien und von der Uni angeschrieben wurden. Unklar ist jedoch, wie vielen davon nun tatsächlich die Exmatrikulation zum ersten April dieses Jahres drohte, denn je nach Fakultät und Fach gelten andere Regelungen. Beispielsweise müssen Diplomstudierende einiger Fächer an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät lediglich ihre Diplomprüfung innerhalb einer Frist ablegen, nicht jedoch die Vordiplomsprüfung.
An der Philosophischen Fakultät ist das anders. Die Zwischenprüfungsklausuren fanden für alle zum letzten Mal im vergangenen Semester statt. Einige Studierende haben vermutlich noch in Bachelorstudiengänge gewechselt, oder gar ihr Studium aufgegeben.
»In unserem Verteiler sind gut hundert Leute eingetragen«, berichtet Felix von Massenbach, der sich mit anderen Betroffenen dafür einsetzt, dass die Auslauffordnungen ausgesetzt werden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) geht von mehreren hundert Betroffenen aus. Konkrete Zahlen sind schwer zugänglich, da viele sich nicht an den AStA gewendet haben. Auch von Massenbach ist unsicher, ob sein Härtefall-antrag bewilligt wird. Seine schwere Behinderung allein sei kein Grund für eine Bewilligung, hieß es. Von Massenbach kritisiert jedoch das Vorgehen der Uni im Allgemeinen. »Der Zweck dieser Fristen ist, dass Bachelor und Master durchgesetzt werden. Und das wird so restriktiv umgesetzt, dass auch Härtefälle abgelehnt werden.« Für ein vernünftiges und kritisches Studium sei ausreichend Zeit notwendig.
Die Uni argumentiert hingegen, dass die Studierenden mindestens acht Semester Zeit hatten, die Prüfungen zu machen. Das bedeutet, dass mindestens die doppelte Regelstudienzeit zur Verfügung stand, um die Zwischenprüfung abzuschließen. Zudem sei der Verwaltungsaufwand zu groß, die Studiengänge parallel laufen zu lassen.
Die letzte Möglichkeit für die Betroffenen, ihr Studium noch zu beenden, ist nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Eine Musterklage wird der AStA finanzieren.