Für die Unterstützer-Innen von Bildungsstreik und Gebührenboykott war es ein Anlass zum Jubeln, für die Hochschulverwaltung unter Rektor Axel Freimuth schien es zunächst ein Desaster: Im Februar beschloss das nordrhein-westfälische Landesparlament mit einer rot-rot-grünen Mehrheit, die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen. Fünf Jahre zuvor hatte die Vorgängerregierung aus CDU und FDP durchgesetzt, dass Hochschulen in NRW bis zu 500 Euro pro Semester von ihren Studierenden verlangen dürfen.
Im Oktober ist die Gesetzesänder-ung in Kraft getreten. Jedoch fallen die zusätzlichen Gelder nicht einfach weg. Die Landesregierung hat vorgesorgt und leistet ab sofort regelmäßig Ausgleichszahlungen an die Hochschulen, die den Verlust kompensieren sollen. Das Extrageld wird zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen ausgezahlt und soll die Qualität von Studium und Lehre verbessern.
Insgesamt erhalten alle Hochschulen in NRW zusammen zusätzlich 249 Millionen Euro im Jahr. Das entspricht den Einkünften aus Studiengebühren im Jahr 2009. Dieser Gesamtbetrag wird auf die Hochschulen entsprechend der Anzahl der Studierenden verteilt, die sich innerhalb der 1,5-fachen Regelstudienzeit befinden - Langzeitstudierende bringen somit kein Geld.
Die so genannten Qualitätsverbesserungsmittel fließen auch an die wenigen Hochschulen, die keine oder geringe Studiengebühren erhoben haben. Dadurch ist der Betrag, den etwa die Universität Köln erhält, geringer als die vorherige Summe aus Studiengebühren. Ein Teil des Geldes, das wegfällt, war jedoch zuvor in den Ausfallfonds geflossen, mit dem geplatzte Kredite von Studierenden bei der NRW-Bank aufgefangen werden sollten. Dieser wird nun nicht mehr benötigt. Die Fakultäten und Institute seien daher nicht so stark betroffen, wie zunächst angenommen, so die Studierendenvertreterin Nina Weinbrenner.
Die Kölner Uni erhält rund elf Millionen Euro Ausgleichszahlungen pro Semester. Davon fließen an der Philosophischen Fakultät, wie zuvor bei den Studiengebühren, etwa 70 Prozent direkt an die einzelnen Institute. Über die Verwendung der restlichen 30 Prozent berät eine Kommission aus fünf Studierenden, zwei ProfessorInnen und je einer Vertretung der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen an der Fakultät. Studierende haben jetzt allerdings eine Stimme mehr, da das neue Gesetz eine mehrheitlich von Studierenden besetzte Kommission vorschreibt. Gewählt werden die Mitglieder der Kommission von der Engeren Fakultät (EF). Diese ist das höchste Beschluss fassende Gremium der Fakultät. In der EF haben ProfessorInnen die Mehrheit. Laut Gesetz soll die von Studierenden dominierte Kommission über die Verwendung der neuen Mittel entscheiden.
Nina Weinbrenner, die in der Engeren Fakultät und in der Qualitätsverbesserungskommission sitzt, begrüßt das. So werde sichergestellt, dass das Geld sinnvoll eingesetzt werde. Die Studiengebühren waren unter anderem kritisiert worden, weil sie nicht nur sozial ungerecht seien, sondern zudem teilweise nicht zu ihrem eigentlichen Zweck verwendet worden seien, nämlich Lehre und Studienbedingungen zu verbessern.