Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) diskutierte am 6. November diesen Jahres über ein neues Studiengebührenmodell. Dieses sieht vor, den Hochschulen zu erlauben, selbst über die Erhebung von Gebühren zu entscheiden. Ihr Recht auf Bildung sollen die StudentInnen künftig über Bankdarlehen erkaufen, die nach der Ausbildung nebst Zinsen zurückgezahlt werden müssen. An diesem Modell wirkte auch das von der Bertelsmann-Stiftung getragene Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) mit. Für den Präsidenten der HRK, Klaus Landfried, haben sich »die Rahmenbedingungen für eine Diskussion in manchen Punkten verbessert«. Die neue Gebührendebatte hat laut den Worten Landfrieds, der sich über den Zeitpunkt der Diskussion »nicht glücklich« zeigte, auf Wunsch von etwa zwanzig RektorInnen begonnen.
Ob der Entwurf Wirklichkeit wird, liegt jedoch nicht in der Macht der HRK, sondern in der Hand der Landesparlamente. Bisher gilt in Deutschland keine einheitliche Regelung zu Studiengebühren, da die Bundesregierung seit drei Jahren ihr Versprechen, bundesweit Studiengebühren zu verbieten, nicht erfüllt hat. Während in Baden-Württemberg StudentInnen, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten, mit 1000 Mark pro Semester zur Kasse gebeten werden, sind in Bayern dieselben Gebühren ab dem ersten Semester eines Zweitstudiums zu zahlen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind bisher Studiengebühren verboten, allerdings nur bis zum ersten Studienabschluss. In Niedersachsen sind jedoch Studiengebühren ab nächstem Jahr über einem Studienzeitkonten-Modell geplant. Auch Hamburg will nach dem Regierungswechsel Studiengebühren nach baden-württembergischem Vorbild erheben.
Neben dem CHE versuchen zur Zeit auch andere hochschulfremde Institutionen die Bildungspolitik zu beeinflussen: Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Gerhard Fels, forderte nicht nur, das Zentralabitur in Deutschland einzuführen, sondern auch die Einführung von Studiengebühren, »um den Wettbewerb bei den Hochschulen zu fördern.« Der Präsident des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, Martin Ohoven, fordert eine Umwandlung der Universitäten in Stiftungen des privaten Rechts, also deren Privatisierung. Die Zuständigkeit für die Ausbildung sollte künftig zentral beim Bundesbildungsministerium liegen, zudem müssten die von der Wirtschaft nachgefragten Qualifikationen besser vermittelt werden. Auch ist geplant Lehraufträge an UnternehmerInnen zu vergeben, um »mehr Praxisnähe« zu schaffen und Studiengebühren unter dem Vorwand von »mehr finanzieller und personeller Autonomie« zuzulassen.
StudentInnenorganisationen wie das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) stehen solchen Plänen ablehnend gegenüber. Zum Entwurf der HRK befragt, sagte der Vorsitzende des ABS, Christian Schneijderberg, dass sich »die HRK den Gebührenvorschlägen der politischen Landschaft anpasst und eine Debatte hinter dem Rücken der StudentInnen führt«. Dabei sollten »gerade die Rektoren die Zustände und die Gründe für ein längeres Studium an ihren Universitäten kennen.« Die Forderung des fzs lautet nach wie vor: »Ein bundeseinheitlicher verbindlicher Auschluss jeder Art von Studiengebühren - am besten im Hochschulrahmengesetz« so Kerstin Puschke.