Ende Oktober legte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den Entwurf für das »Sicherheitspaket II« vor und erntete unter anderem umfangreiche Kritik vom Bundesministerium der Justiz. Der Entwurf sieht vor allem zahlreiche Restriktionen im Bereich des Asyl-, AusländerInnen- und Datenschutzgesetzes vor.
So sollen etwa die Recherchebefugnisse des Auslandsnachrichtendienstes BND auch auf das Inland ausgeweitet und die Betätigungszone des Bundesgrenzschutzes (BGS) zur Bekämpfung illegaler Einwanderung weiter ausgedehnt werden. In Zukunft möchte man nicht mehr nur nach rechtskräftiger Verurteilung wegen terroristischer Gewaltakte, sondern schon beim bloßen Verdacht auf Straftaten die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums verweigern können. Von dieser Maßnahme sind ausländische EhepartnerInnen von Deutschen nicht ausgeschlossen; fraglich bleibt, ob das Grundrecht auf Ehe und Familie nicht ausgehebelt wird. Von allen AusländerInnen sollen bei der Einreise Sprechproben, Fingerabdrücke und weitere biometrische Daten erhoben werden. Die Fingerabdrücke könnten in Zukunft, so eine Presseerklärung des Bundesinnenministeriums, automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand abgeglichen werden.
Die Tendenz geht zu verdachtsunabhängiger Kontrolle, Ermittlung und Datenübermittlung und zur Verlängerung der Höchstspeicherfristen von Daten, schließlich könnten »auch von Ausländern, die sich über längere Zeit in Deutschland aufhalten, terroristische Gefahren ausgehen«.
Rechtliche Bedenken zu einem großen Teil der geplanten Gesetzesänderungen zur »Terrorismusbekämpfung« äußerte das Bundesjustizministerium bereits in einer Stellungnahme vom 17. Oktober. Im AusländerInnengesetz fehle jede Schwelle für die erkennungsdienstliche Maßnahme, ein bloßer Anfangsverdacht oder Delikte wie Körperverletzung und Sachbeschädigung dürften nicht ausreichen, um den Aufenthalt von AusländerInnen zu beenden. Auch könnten nach dem Entwurf schon kritische Äußerungen gegen Menschenrechtsverletzungen zur Aufenthaltsverweigerung führen. Weiterhin sei die Speicherung verschlüsselter biometrischer Daten in Personalausweisen bisher laut Passgesetz verboten. Auch die Speicherung von DNA-Analysedaten in Ausweisen bringe die Offenlegung höchst sensibler Gesundheitsdaten mit sich.
Durchgehend bemängelt das Justizministerium die Unvereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die fehlende Festlegung einer unteren Schwelle für das Greifen der Gesetze. Zudem ließen die häufig zu unspezifisch und allgemein gehaltenen Formulierungen nicht zu, den Anwendungsbereich auf einen klar umrissenen Bereich zu beschränken.