Vom 29. bis 31. Januar 2002 finden an der Kölner Universität die Wahlen zu den Gremien der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Besetzt werden auf universitärer Ebene der Senat und die Gleichstellungskommission, auf Fakultätsebene die so genannten Engeren Fakultäten. Zum Senat kandidieren in diesem Jahr erstmals zwei so genannte FachschafterInnenlisten. Gewählt werden nur die studentischen VertreterInnen, da die anderen Statusgruppen - wie etwa die ProfessorInnen - nur zweijährlich an die Wahlurne müssen.
Im Senat, dem höchsten beschlussfassenden Gremium der Universität, waren im letzten Jahr die Unabhängigen und die Liste von FachschafterInnen mit jeweils einem Sitz vertreten. Dieses Jahr treten jedoch neben diversen anderen Gruppen erstmals zwei FachschafterInnenlisten an - eine der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen sowie der Medizinischen Fakultät und eine der Philosophischen, der Pädagogischen sowie der Heilpädagogischen Fakultät. Bis vor zwei Jahren hatten FachschaftsvertreterInnen dieser fünf Fakultäten auf einer gemeinsamen Liste kandidiert. Von dieser wurden die naturwissenschaftlichen Fachbereiche jedoch augrund von Meinungsverschiedenheiten ausgeschlossen. Umstritten war unter anderem die Frage der SpitzenkandidatInnen (vgl. philtrat nr. 38).
Auf Fakultätsebene kandidiert an der Philosophischen Fakultät lediglich die Liste von FachschafterInnen, ein Zusammenschluss von Fachschaften dieser Fakultät. Somit können die FachschaftsvertreterInnen bereits sicher sein, die drei studentischen Mandate in der so genannten Engeren Fakultät zu besetzen. Diese beschließt über die Angelegenheiten der Philosophischen Fakultät.
In den universitären Gremien sind alle Statusgruppen an der Universität vertreten: ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen und StudentInnen. Die ProfessorInnen stellen jeweils die absolute Mehrheit. Während die StudentInnen jedes Jahr wählen, ist dies für die anderen nur jedes zweite Jahr der Fall. Da jedoch nach einer Vorgabe des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums die nichtstudentischen Gruppen im letzten Jahr nicht zu den Wahlen zugelassen wurden, haben diese letztmals im Jahr 2000 gewählt. Mit der Verordnung sollte eine rasche Anpassung der Grundordnung der Universität an das neue Landeshochschulgesetz erreicht werden. In der jetzt verabschiedeten neuen Grundordnung wurde die Anzahl der VertreterInnen der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den Engeren Fakulktäten um einen Sitz reduziert. Sie haben somit nur noch ein Mandat.