Der Prozess um den Tod des Kölner Musikers Stefan Neisius löste im Juni und Juli 2003 bundesweit Schlagzeilen aus. Die sechs angeklagten Polizisten wurden vor dem Kölner Landgericht wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge in minderschwerem Fall zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bleibt dieses Strafmaß bestehen, werden die Beamten aus dem Dienst entlassen. Ausgelöst wurde der Prozess durch die Aussage von zwei PolizistInnen, die sich dem Korpsgeist widersetzten und ihre Kollegen belasteten.
Im Mai 2002 war die Polizei wegen Ruhestörung zu einem Einsatz in der Wohnung von Stefan Neisius gerufen worden. Weil er sich der Festnahme widersetzte, wurde Neisius von den PolizistInnen gefesselt und anschließend auf die Wache Eigelstein gebracht. Als Stefan Neisius auf der Wache zu bluten anfing, wurde er in ein Krankenhaus transportiert, fiel dort ins Koma und starb wenige Tage später. Er war während des gesamten Einsatzes gefesselt.
Sowohl am Einsatzort als auch auf der Wache, so erklärten mehrere ZeugInnen im Verlauf des Prozesses, soll es zu Misshandlungen durch die Polizei gekommen sein. Die RechtsanwältInnen der Angeklagten argumentierten, dass die Fesselung zu Beginn notwendig gewesen sei, da sich Neisius in der Wohnung der Festnahme massiv widersetzt habe. Die Widerstandshandlungen hätten auch im gefesselten Zustand noch angedauert, so dass man ihn auch später nicht habe losbinden können. Der Richter lehnte jedoch in seiner Urteilsbegründung diese Argumentationslinie ab. Er sah es als erwiesen an, dass es zumindest auf der Wache Eigelstein zu Schlägen gekommen sei. Diese müssten als einer von mehreren Faktoren gesehen werden, die zum Transport ins Krankenhaus und letztendlich zum Tod von Stefan Neisius beigetragen hätten.