Rechnung zum neuen Jahr

Im Sommersemester sollen in NRW die Studienkonten eingeführt werden. In Köln bereitet allerdings der Verwaltungsaufwand Probleme. Von Raphaela Häuser

Im Januar werden die StudentInnen der Universität Köln über das Restguthaben ihrer Studienkonten informiert, auf deren Grundlage ab dem kommenden Semester Strafgebühren für so genannte LangzeitstudentInnen und StudentInnen im Zweitstudium erhoben werden sollen. Da die Universität den Verwaltungsaufwand für die Einrichtung der Studienkonten jedoch zurzeit nicht bewältigen kann, werden vorerst nur die StudentInnen diesen Bescheid erhalten, die vermutlich ab dem kommenden Semester zahlungspflichtig werden. Alle anderen KommilitonInnen erhalten ihre »Kontoauszüge« im März mit den Rückmeldeunterlagen für das kommende Semester.

Mit der Einrichtung der Studienkonten steht künftig allen StudentInnen die anderthalbfache Regelstudienzeit zur Verfügung um einen Abschluss zu erreichen. Das ergibt sich aus einem pauschalisierten Studienguthaben von 200 Semesterwochenstunden, von dem in jedem Semester eine Regelabbuchung erfolgt. Wird die Stunden- oder Semesterzahl überschritten, werden Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester fällig. StudentInnen im Zweitstudium zahlen ab dem ersten Semester. Mit den Angaben über den Kontostand versendet die Hochschule so genannte Anträge auf Aktualisierung des Studienguthabens. Bis Ende des Sommersemesters 2004 haben StudentInnen die Möglichkeit, studienzeitverlängernde Faktoren bei der Berechnung des Guthabens geltend zu machen und so Bonussemester zu erhalten. Markus Struben vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) rät den StudentInnen dringend, vorsorglich alle studienzeitverlängernden Gründe unabhängig vom voraussichtlichen Bedarf geltend zu machen, da mit Ende des Sommersemesters alle Ansprüche aus Anträgen für das bisherige Studium verfallen. Gerade die Notwendigkeit, Anträge vorsorglich zu stellen, wird allerdings den Verwaltungsaufwand der Universitäten weiter erhöhen. Auch mit der Software, die die Studienguthaben berechnen soll, gibt es gegenwärtig noch Probleme. Ein erster Testlauf scheiterte und auch der zweite verlief nicht zur vollen Zufriedenheit der StudentInnensekretariate. Laut Auskunft der Bonner Verwaltung ist noch unklar, ob die »LangzeitstudentInnen« korrekt erfasst wurden. Zudem sei das Programm nicht in der Lage, für alle StudentInnen Auszüge zu erstellen.

Informationen zur Beantragung von Bonusguthaben finden sich beim ABS. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel Behinderung, Kindererziehung oder die Arbeit in universitären und einigen studentischen Gremien. Guthaben für Fachschaftsarbeit sind nach dem Willen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung derzeit nicht vorgesehen. Aber auch StudentInnen, deren Begründungen derzeit nicht akzeptiert werden, sollten nicht aufgeben. Bei Ablehnung eines Antrags kann unter www.abs-nrw.de ein Formular heruntergeladen werden, um gegen den folgenden Gebührenbescheid der Universität Widerspruch einzulegen. Mögliche Widerspruchsgründe sind vom ABS vorformuliert und müssen nur noch angekreuzt werden. Außerdem organisiert das ABS Musterklagen, an die sich StudentInnen kostenfrei anhängen können.