Kein Spiel mit Bildung!

Anfang November fand vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung über das bundesweite Studiengebührenverbot statt. StudentInnenorganisationen starten neue Kampagne gegen Studiengebühren. Von Nicola Milani

Mit großer Mehrheit wurde am 3. November bei einer universitätsweiten Vollversammlung an der Universität Köln die Resolution Nein zu Studiengebühren - Ja zur Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit (PM-Bündnis) und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) haben anlässlich der ersten Anhörung des Bundesverfassungsgerichts über das bundesweite Studiengebührenverbot an über vierzig Hochschulen die StudentInnen über ihre neue Kampagne »Kein Spiel mit Bildung!« informiert. Sechs unionsgeführte Bundesländer hatten gegen das Verbot Klage eingereicht. Das Urteil wird zwischen Januar und März 2005 erwartet.

Das Hochschulrahmengesetz verbietet seit der letzten Novellierung im August 2002 Studiengebühren für die Regelstudienzeit im Erststudium und verlangt den Erhalt - oder in Bayern und Baden-Württemberg die Wiedereinführung - der Verfassten StudentInnenschaft, sprich des AStA. Da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt, sehen die klagenden Länder eine Verletzung ihrer Hoheitsrechte. Denn Bildung ist Ländersache, der Bund darf nur eingreifen, wenn es der Sicherung der Chancengleichheit dient.

In ihrer Kampagne fordern ABS, fzs und das PM-Bündnis die Abschaffung sämtlicher Studiengebühren, ein Ende der einseitigen Ausrichtung des Studiums auf die Arbeitsmarkttauglichkeit sowie den Erhalt der Verfassten StudentInnenschaft. Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer des ABS, findet bereits das aktuelle Gebührenverbot zu schwammig. »Da dieses Gesetz Ausnahmen ermöglicht, können die Länder alle möglichen Arten von Gebühren einführen: für Langzeit- oder Zweitstudium, Seniorenstudium, was immer ihnen einfällt.« Sollte die Klage abgewiesen und die Novellierung beibehalten werden, solle die Ausnahmeregelung gestrichen werden, so Hammerschmidt: »Ein Verbot, das alle möglichen Ausnahmen zulässt, darf uns nicht reichen.«

Wenn das Verfassungsgericht die Novellierung jedoch tatsächlich außer Kraft setzt, rechnet das ABS mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von fünfhundert Euro pro Semester, wie schon von der Hochschulrektoren-Konferenz gefordert. »Viele Politiker halten aber auch eintausend Euro noch für machbar«, so Hammerschmidt. Kompromisslösungen für den Fall, dass Studiengebühren nicht verhindert werden können, lehnt er kategorisch ab. »Selbst wenn die Gebühren den Hochschulen zugute kämen, so wären die Beträge immer noch zu klein, als dass man gänzlich auf öffentliche Zuschüsse verzichten könnte.«

Die Aufhebung der 6. Novellierung hätte des Weiteren zur Folge, dass jedes Land die Arbeit der ASten beliebig einschränken dürfte. Schon jetzt dürfen diese zwar gegen Studiengebühren protestieren, aber je nach Gesetzesauslegung keine alternativen Finanzierungspläne vorschlagen.

In Bayern und Baden-Württemberg wurden ASten bereits in den Siebzigerjahren verboten und bis heute nicht wieder eingeführt. Daher haben sich die StudentInnen dort zu unabhängigen ASten zusammengeschlossen. Sie verfügen jedoch weder über Finanz- noch Satzungshoheit, ihre Handlungsfähigkeit ist daher auf ein Minimum reduziert.

Die erste Anhörung vor dem Verfassungsgericht gibt indes Anlass zur Hoffnung. Sowohl der Bund als auch Sachverständige haben die Notwendigkeit eines bundesweiten Verbotes von Studiengebühren bestätigt. Es werden jedoch noch einige Anhörungen folgen, und das Urteil ist noch nicht gefällt. Wie immer es auch ausgeht: Weitere Aktivitäten seitens der StudentInnen werden nötig sein, auf Gerichte allein möchte sich schließlich niemand verlassen.

Die Kampagne im Netz: www.kein-spiel-mit-bildung.de.