Österreich plant eine drastische Verschärfung des Asylrechts. Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) will die dritte Instanz im Asylverfahren, den Verwaltungsgerichtshof, abschaffen. StraftäterInnen, die während der Haft einen Asylantrag stellen, sollen nach Verbüßen ihrer Haftzeit nicht freigelassen werden, sondern in Sicherungshaft kommen. Ebenso AsylbewerberInnen, die einer Straftat verdächtigt werden. Ähnlich der Residenzpflicht in Deutschland sollen AsylbewerberInnen mit einer »Gebietsberechtigung belegt werden, die ihren Bewegungsspielraum auf das Bundesland begrenzt, in dem sie untergebracht sind.«
Hintergrund der Verschärfungen ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das eine Revision des bisherigen Asylgesetzes notwendig machte. Fachleute sind der Ansicht, dass die Verschärfungen wieder an einem Einspruch des Verfassungsgerichts scheitern dürften.