Mehrere studentische Organisationen haben für das Sommersemester Proteste gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und die Pläne mehrerer Landesregierungen zur Einführung allgemeiner Studiengebühren angekündigt. Ende Januar 2005 hatte das Gericht Studiengebühren zur Ländersache erklärt und ein Verbot des Bundes als verfassungswidrig bezeichnet.
So ausgeprägt der Wille zur Einführung von Studiengebühren ist, so ungern redet man darüber, wie die StudentInnen diese finanzieren sollen. Weder gibt es schlüssige Konzepte zur Abfederung sozialer Härten, noch Möglichkeiten für zinsfreie Kredite. StudentInnen bleiben so auf Banken angewiesen, um sich ihr Studium zu finanzieren.
Freilich sind sich dafür die deutschen ArbeitgeberInnen einig, dass BAföG und Kindergeld eigentlich gestrichen gehören. Und gerade die Länder, die am lautesten nach Studiengebühren rufen, sähen eventuelle Risiken gerne auf den Bund abgewälzt, den sie doch gerade erst vor Gericht gezerrt haben.
Auch die Einrichtung von ASten und Fachschaften liegt nach dem Beschluss der Karlsruher Richter zukünftig im Ermessensspielraum der Länder. Das Beispiel Bayern und Baden-Württemberg, wo es seit Jahren keine Verfassten StudentInnenschaften mehr gibt, könnte also Schule machen. So hat beispielsweise Hessen beschlossen, die finanzielle Ausstattung der studentischen Organe an die Wahlbeteiligung zu koppeln.
Schwerpunkt auf den Seiten 6 und 7.