Die Koalitionsvereinbarung: Gebühren kommen

Von Christina Rietz

In der vorläufigen Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP nehmen die Studiengebühren Gestalt an: Bis zu fünfhundert Euro sollen Hochschulen künftig pro Semester und StudentIn erheben dürfen. Da dieses Geld, so die Absicht, gesichert den Universitäten und Fachhochschulen erhalten bleiben soll, ergebe sich zwangsläufig eine erfreuliche Verbesserung der Bedingungen für StudentInnen.

Beim Stichwort soziale Verträglichkeit gibt sich Schwarz-Gelb zunächst zahm: Die Möglichkeit auf eine Nachlagerung der Gebühren ist genauso geplant wie die Einführung eines groß angelegten Darlehen- und Stipendiensystems, das ein Studium für alle, unabhängig vom Einkommen der Eltern, ermöglichen soll. Details über dessen Finanzierung und Charakter enthält das Papier gleichwohl nicht. Zusätzlich soll die Gebührenfreiheit für BAföG-EmpfängerInnen unangetastet bleiben - eine hinfällige Garantie, sollte die von der Union angedachte Aufhebung des BAföG nach einer gewonnen Wahl im Bund in die Tat umgesetzt werden.