Drei Teilnehmerinnen des sechsten antirassistischen Grenzcamps klagen gegen den Kölner Polizeipräsidenten. Die Polizei hatte das Camp 2003 eingekesselt und aufgelöst und die Personalien der TeilnehmerInnen festgestellt. Fast die Hälfte von ihnen wurde in Gewahrsam genommen. Für die KlägerInnen ist das Vorgehen der Kölner Polizei nicht nachvollziehbar. Es habe sich um eine angemeldete und bestätigte Versammlung gehandelt, sagen sie. Mit der Datenerhebung habe die Polizei das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Rechtsanwalt Eberhard Reinecke will nun feststellen lassen, ob das Vorgehen der Polizei rechtens war.
ProzessbeobachterInnen stufen den Verlauf des ersten Prozesstages Mitte November als klaren Erfolg für die Klägerinnen ein. Torben Strausdat von der Soligruppe des Grenzcamps bilanziert: »Alles, was bisher verhandelt wurde, ist für die Klägerinnenseite entschieden worden.« Sowohl die Fesselung im Gefangenentransporter als auch die Aufnahme der Personalien und das Ablichten der VersammlungsteilnehmerInnen, bevor das Camp aufgelöst wurde, seien rechtswidrig gewesen.
Das sechste antirassistische Grenzcamp fand vom 30. Juli bis zum 9. August 2003 in Köln statt. Unter dem Motto »Out of Control - für globale Bewegungsfreiheit - Verwertungslogik und rassistische Ausgrenzung angreifen« wurden Vorträge, Diskussionsrunden, Demonstrationen und Aktionen veranstaltet, an denen sich etwa 800 Personen beteiligten. Am vorletzten Tag der Veranstaltung kesselten PolizistInnen das Camp ein. Heraus durfte nur, wer sich bereit erklärte, der Polizei seine Personalien mitzuteilen und sich fotografieren zu lassen. Als sich fast 400 Personen weigerten, der Aufforderung Folge zu leisten, brachten PolizistInnen sie zur Gefangenensammelstelle nach Brühl. Während des Transports wurden mehrere TeilnehmerInnen gefesselt. »Ich habe einige blaue Flecken davongetragen. In der Gefangenenstelle wurden wir die ganze Nacht festgehalten. Es war eiskalt, und wir trugen nur Sommerkleidung vom Tag«, erinnert sich eine Betroffene.
Die Kölner Polizei behauptet, ihr Vorgehen sei notwendig gewesen, da CampteilnehmerInnen zirka achtzig Straftaten begangen hätten. Damit lässt sich aber nicht rechtfertigen, dass gegen alle anwesenden BesucherInnen der Vorwurf des Landfriedensbruchs erhoben wurde - ein Vorwurf, der laut Strausdat nur als Begründung diente, um sämtliche Personalien aufzunehmen. Von den angeblichen Straftaten wurden nur fünf vor Gericht verhandelt und die Anklagen als nicht haltbar niedergeschlagen. Zur aktuellen Verhandlung will sich die Polizei mit Hinweis auf den laufenden Prozess nicht äußern.
Der Prozess wurde nun zur weiteren Beweisaufnahme vertagt. Mit der Klage gehe es nicht nur darum, die Unrechtmäßigkeit des Verhaltens der Polizei festzustellen, erklärt eine der Klägerinnen: »Es gibt eine Entwicklung dahingehend, dass Demos dieser Art immer häufiger im Kessel enden. Dem wollen wir auf allen Ebenen begegnen.«