Drei Antifa-Aktivisten aus Saarbrücken bekamen Ende vergangenen Jahres aus einem ungewöhnlichen Grund Schwierigkeiten mit dem Gesetz: Sie hatten auf einer Demonstration zwei Israel-Fahnen gezeigt. Weil aufgebrachte DemonstrationsteilnehmerInnen deswegen auf sie losgingen, wirft ihnen die Polizei »Sprengung einer angemeldeten Veranstaltung« und einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht vor.
Zu der Kundgebung gegen den Libanonkrieg im vergangenen Sommer waren etwa 300 DemonstrantInnen gekommen. Laut eigenem Bekunden hatten die drei Israel-Sympathisanten der Antifa Saar damit gerechnet, mit ihrer Aktion Protest zu ernten. Das, was folgte, hätten sie sich aber so nicht ausgemalt. »Juden raus!« und »Tod den Juden!« hätten einige DemonstrantInnen ihnen zugerufen, als sie die Israel-Fahnen schwenkten. Mehrere Dutzend Demonstrierende hätten dann »in Lynchstimmung« auf sie eingeschlagen, heißt es in einer Erklärung der Gruppe. Die Polizei habe aber ernsthafte Verletzungen verhindern können und sie seien mit blauen Flecken davon gekommen. Die Demonstration wurde ohne eine Festnahme fortgesetzt. Im Anschluss fahndete die Polizei nach den angeblichen Provokateuren.
»Scheinbar gilt das Zeigen der Fahne des israelischen Staates in Deutschland schon als Provokation«, sagt die Sprecherin der Antifa-Gruppe Sara Jost. Mitte September leitete die Polizei ein Verfahren gegen einen der Fahnenschwenker ein. Kurz darauf durchsuchten Beamte des Staatsschutzes seine Wohnung und beschlagnahmten seinen Computer, seinen Laptop und mehrere Datenträger. »Was mochten die offiziellen Staatsmitarbeiter gesucht haben, eine israelische Fahne etwa? Was wollen sie finden auf den Rechnern, die sie mitgenommen haben, Urlaubspläne nach Tel Aviv?«, fragte daraufhin ironisch die linksradikale Saarländische Zeitung Charlie Churchills Papagei. Inzwischen haben die Antifa-Aktivisten vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Saarbrücken hob Ende vergangenen Jahres nachträglich den Durchsuchungsbeschluss auf, woraufhin der Antifaschist sein beschlagnahmtes Eigentum wiederbekam. Eingestellt ist das Verfahren allerdings noch nicht.