Das Engagement einiger Studierender in Fachschaften erleichtert nicht nur ErstsemesterInnen den Alltag an der Universität. Die FachschafterInnen vertreten auch die Interessen ihrer Mitstudierenden gegenüber den ProfessorInnen. Durch die ehrenamtliche Arbeit kann sich das eigene Studium aber schnell verlängern. Deshalb sollen aktive FachschafterInnen künftig einige Semester lang keine Studiengebühren zahlen müssen. »Neben studentischen Vertretern der universitären Gremien können auch Fachschafter eine Befreiung von der Gebührenpflicht beantragen«, bestätigt Uni-Sprecher Patrick Honecker. Bislang waren lediglich Studierende in Hochschulgremien wie dem Senat oder in Organen des Studentenwerks davon befreit, Langzeitstudiengebühren zu zahlen.
AStA-Vorsitzende Kristina Klein sieht allerdings Probleme, die Befreiung durchzusetzen: »In der Satzung steht nicht wirklich, wer gemeint ist.« Zwar könnten FachschafterInnen Anträge auf Gebührenbefreiung stellen, doch wer tatsächlich für sein Engagement belohnt werde, gehe aus der Gebührensatzung der Uni nicht eindeutig hervor. Wünschenswert sei beispielsweise, dass die Mitglieder eines Fakultätsrats befreit würden. »Aber auch Studierende, die Erstsemesterberatungen machen, hätten es verdient.« Um verbindliche Regelungen zu schaffen, will der AStA weitere Verhandlungen mit der Universitätsleitung führen.
Wird den ehrenamtlich engagierten Studierenden die Befreiung gewährt, müssen sie bis zu drei Semester nicht zahlen. Rückwirkend ließen sich solche Freisemester an der Kölner Universität jedoch nicht beantragen, so Honecker. Anders beispielsweise an der Universität Bonn. Wie der Bonner AStA Mitte Dezember mitteilte, können Studierende dort auch für zurückliegende Fachschaftsarbeit für bis zu zwei Semester Befreiung von den Gebühren beantragen.