Wer den Überweisungstermin für den Semesterbeitrag und - neuerdings - die Studiengebühren verpasst, muss damit rechnen, dass es teurer wird. Denn dann verlangt die Universität eine Säumnisgebühr. Die NRW-Bank, die Studierenden Darlehen anbietet und die Studiengebühren für sie direkt an die Universität überweist, hat dafür aber zirka vier bis fünf Monate länger Zeit als die Studierenden. »Die NRW-Bank muss keine Mahngebühr bezahlen«, sagt eine Mitarbeiterin des Studierendensekretariats. Das liegt daran, dass die Bank und die nordrhein-westfälischen Hochschulen eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Das Kreditinstitut hat an zirka zehn Prozent der Studierenden an der Uni Köln Darlehensverträge vergeben.
»Die in dieser Vereinbarung festgelegten Auszahlungstermine, 15. Dezember für das Wintersemester und 15. Juni für das Sommersemester, sollen die unterschiedlichen Einschreibungs- und Umschreibungsfristen sowie unterschiedliche Antragsfristen berücksichtigen«, sagt Jens Kuck vom Dezernat für Studierendenangelegenheiten der Uni Köln. Ein fester Termin stelle sicher, dass alle Studierenden, die ein Darlehen bei der NRW-Bank aufgenommen haben, Zinsen in der gleichen Höhe bezahlten. Studierendenvertreter finden diese Regelung aber ungerecht. »Es kann nicht sein, dass Studierende pünktlich zahlen müssen und eine Bank vier Monate länger Zeit dafür hat«, sagt Sebastian Schröder vom SprecherInnenrat der Philosophischen Fakultät.
Einem Sprecher der NRW-Bank zufolge wurde das Studienbeitragsdarlehen im Wintersemester 2006/2007 in Nordrhein-Westfalen von 3400 ErstsemesterInnen in Anspruch genommen. Im Januar 2007 seien 25000 Anträge hinzugekommen. Im Raum Köln unterschrieben im vergangenen Wintersemester 854 StudienanfängerInnen den Darlehensvertrag der Bank. Hier verlangen neben Universität und Fachhochschule auch die Hochschule für Musik sowie die Deutsche Sporthochschule seit dem Wintersemester Studiengebühren von ErstsemesterInnen. Seit diesem Semester müssen alle Studierenden die Gebühren zahlen. Eine Ausnahme stellt die Fachhochschule dar. Sie verlangt erst im kommenden Wintersemester Gebühren von allen Studierenden.
Aber auch wenn die NRW-Bank die Studiengebühren bezahlt, tragen Studierende die Verantwortung für die Überweisung des Semesterbeitrags, der unter anderem das Geld für das Semesterticket einschließt. Dieser muss pünktlich zu dem von der Universität festgelegten Datum überwiesen werden. Sonst ist seit diesem Sommersemester eine Gebühr von 4,60 Euro fällig.
Wer im vergangenen Wintersemester zu spät bezahlt hatte, musste sogar 21 Euro Strafe zahlen. Mit dieser Summe hat die Universitätsverwaltung allerdings mehr eingefordert, als rechtens ist. Die tatsächlichen Verwaltungskosten, die durch eine verspätete Zahlung entstehen, belaufen sich dem AStA zufolge auf ungefähr ein Fünftel davon. Den Differenzbetrag von 16,40 Euro können alle Studierenden zurückfordern, die gegen die Gebühr Widerspruch eingelegt haben. Ein Musterformular, mit dem man die Auszahlung beantragen kann, stellt der AStA auf seiner Homepage zur Verfügung.