Studierende in Nordrhein-Westfalen können sich über erste Erfolge ihrer Klagen gegen Studiengebühren freuen. In Bielefeld und Siegen entschieden Gerichte zu Gunsten der klagenden Studierenden.
Nach einer Gesetzesänderung hatten im vergangenen Jahr viele Hochschulen in NRW allgemeine Studiengebühren beschlossen. Studierende legten daraufhin reihenweise Klagen gegen die Entscheidungen ein.
Anfang Juni erklärte jetzt das Verwaltungsgericht Minden die Gebührenordnung der Bielefelder Universität für nichtig. Es ist das erste Urteil, das eine Gebührensatzung wieder abschafft. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, die Gebühren nach der Studiendauer zu staffeln. Abhängig von der Zahl der studierten Semester lagen die Gebühren in Bielefeld zwischen 100 und 400 Euro. Erstsemester bezahlten 500 Euro. »Diese Staffelung war das einzig Gute an der Satzung«, kritisiert der Bielefelder AStA-Sprecher Matthias Klenk.
Die Universität habe laut Uni-Sprecher Ingo Lohuis zwar Berufung eingelegt, wolle jedoch zunächst mit einheitlichen Gebühren auf das Urteil reagieren. Sie sollen dem Durchschnitt der bereits gezahlten Gebühren entsprechen und voraussichtlich bei 350 bis 400 Euro pro Semester liegen. Auch die Fachhochschule Bielefeld staffelt die Gebühren nach der Studiendauer. Sie wird jedoch wegen des Urteils im kommenden Semester keine Gebühren erheben.
Die Studierenden der Universität Siegen konnten ebenfalls einen Erfolg für sich verbuchen. Mitte Mai entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der entscheidenden Senatssitzung im Juli vergangenen Jahres rechtswidrig war. Über einen Ausschluss hätte zunächst in einer nicht-öffentlichen Sitzung entschieden werden müssen. Zudem habe es keinen Grund für die Maßnahme gegeben. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Senat eventuelle StörerInnen aus dem Sitzungsraum schicken können. Uni-Sprecher Ullrich Georgi sieht das anders. »Das Gericht hat die Bemühungen der Uni nicht ausreichend gewürdigt«, sagt er. Die Universität hat Berufung eingelegt.
Anders als in Bielefeld betrifft die Arnsberger Entscheidung nicht die Gebührensatzung der Siegener Universität, sondern nur den Ablauf der Beschlussfassung. Der AStA fordert den Rektor dennoch auf, die bisher eingenommenen Gebühren zurückzuzahlen. Wenn das Urteil vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wird, will der AStA die Rückzahlung notfalls einklagen. Der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die meisten der klagenden Studierenden in NRW vertritt, sieht die Grundlage dafür in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Nach diesem sind die Entscheidungen des Senats rechtswidrig, wenn bei der Sitzung gegen das Öffentlichkeitsgebot verstoßen wurde. »Die Gebührensatzung müsste dann neu beschlossen werden und die Uni Gebühren für zwei Semester zurückzahlen«, sagt der Siegener AStA-Sprecher Sebastian Rehbach.
Das Arnsberger Urteil stößt bei StudierendenvertreterInnen auf Zustimmung. »Bei vielen Unis ist die Beschlussfähigkeit fragwürdig«, sagt Daniel Weber vom Kölner AStA, der die Klagen landesweit koordiniert. Auch in Köln klagen Studierende gegen den Ablauf der Senatssitzung, auf der die Gebühren beschlossen wurden. Der Rektor hatte die Senatsmitglieder in kleinen Gruppen an den bis zuletzt geheim gehaltenen Tagungsort im Forschungszentrum Jülich bringen lassen. »Mit dem Siegener Urteil sind auch die Chancen in Köln gestiegen«, sagt Weber.