Stefan Schüller ärgert sich. Seit Monaten wartet der Lehramtsstudent darauf, sein Staatsexamen ablegen zu können. Aber das Prüfungsamt und sein persönlicher Prüfer finden keinen Termin für ihn. Statt sich aufs Lernen zu konzentrieren, muss Schüller bald die nächsten anstehenden Studiengebühren bezahlen. Denn wer an der Uni eine Prüfung ablegt, muss laut Hochschulfreiheitsgesetz eingeschrieben sein. Und eingeschriebene Studierende müssen zahlen, auch wenn sie keine Uni-Leistungen in Anspruch nehmen. Auch wenn sich der Prüfungstermin ohne eigene Schuld hinauszögert, weil für die Staatsexamen-Termine die staatlichen Prüfungsämter zuständig sind. Ein Jurastudent, der seit einem Jahr auf einen Termin für die mündliche Prüfung wartet, hat deshalb jetzt die Uni Köln verklagt. Sie hatte ihn mitten im Examen exmatrikuliert, weil er sich weigerte, für das Warten Gebühren zu bezahlen.
Uni-Sprecher Patrick Honecker zufolge haben die langen Wartezeiten beim Justizprüfungsamt und beim staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt unterschiedliche Ursachen. »Bei den Lehramtskandidaten ist es ein strukturelles Problem, dass das Amt dem Ansturm der Prüflinge nicht gewachsen ist«, sagt er. Das Amt habe auf den Anstieg der Prüflinge nicht angemessen reagiert.
Auch beim Kölner Justizprüfungsamt ist die Zahl der Prüflinge gestiegen. Mit 1800 Anmeldungen hat sich die Zahl der Nachwuchs-JuristInnen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Das hängt mit einem Wechsel der Prüfungsordnung zusammen, der im vergangenen Sommer beschlossen wurde. Viele Jurastudierende wollen die zweijährige Übergangszeit nutzen, um ihr Examen noch nach der alten Ordnung abzulegen, die von vielen als einfacher eingeschätzt wird.