Bis Ende des Jahres haben die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen noch Zeit. Dann muss jede einen Hochschulrat eingesetzt haben, der über viele Belange der Universität entscheidet. Der Großteil seiner Mitglieder soll nicht aus der Uni, sondern aus Politik und Wirtschaft stammen. Als erste Universität des Landes hat die Uni Paderborn seit Juni einen Hochschulrat. Zu dessen Mitgliedern zählt unter anderem der frühere Umweltminister Klaus Töpfer (CDU). Wer demnächst im Kölner Rat sitzen wird, will die Universitätsleitung nicht sagen. »Die konstituierende Sitzung des Hochschulrates wird wahrscheinlich in den Herbstferien stattfinden«, sagt Uni-Sprecher Patrick Honecker.
Die Einrichtung der Hochschulräte ist Bestandteil des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG), das im vergangenen Jahr in NRW verabschiedet wurde. Damit werden die Universitäten endgültig vom Staat fast gänzlich unabhängige öffentliche Körperschaften, die erfolgreich wirtschaften müssen, um sich selbst erhalten zu können. Der Hochschulrat ist ein Gremium, das aus bis zu zehn Mitgliedern besteht. Mindestens die Hälfte davon soll laut Gesetz von außerhalb der Universität kommen. Alles das, wofür bisher das Landesbildungsministerium zuständig war, fällt künftig in die Kompetenz des Rates. Er hat sämtliche Entscheidungsbefugnisse im Finanz-, Organisations- und Personalbereich. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es, die Hochschulleitung zu wählen.
Die neue Grundordnung der Uni Köln sieht vor, dass von den zehn Mitgliedern des Hochschulrates mindestens sieben extern und mindestens zwei aus der Universität sind. »Wir hätten gerne so viele Interne wie möglich«, sagt der AStA-Vorsitzende Oliver Jesper. Das jetzige Ergebnis sei das Möglichste gewesen, das machbar war. Der Rektor und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät hätten einen Rat gewollt, der komplett aus externen Personen besteht. Honecker zufolge sollen die externen Ratsmitglieder aus »gesellschaftsrelevanten Bereichen wie Wirtschaft, Kultur und Politik« kommen. Es gebe bereits einige Bewerber. Weiter will er sich nicht äußern. Der AStA weiß noch nichts von den möglichen KandidatInnen.
Ausgewählt werden die KandidatInnen von einer lokalen Kommission, die in Köln noch gegründet werden muss. Laut HFG muss diese Kommission aus zwei Mitgliedern des Senats der Universität, einem Mitglied des Wissenschaftsministeriums mit zwei Stimmen und zwei Mitgliedern des Hochschulrates bestehen. Da es den aber noch nicht gibt, werden sich die sechs Stimmen auf Senat und Ministerium aufteilen. »Wünschenswert wären für die Kommission ein Professor, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und ein Student«, sagt Jesper. »Wir wollen auf jeden Fall Mitspracherecht.«