Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen müssen künftig weniger Geld als beschlossen an den Ausfallfonds abgeben. Bildungsminister Andreas Pinkwart (FDP) kündigte an, dass bereits im laufenden Sommersemester 18 statt wie ursprünglich geplant 23 Prozent der eingenommenen Studiengebühren an den Fonds gehen sollen. Der Ausfallfonds soll in erster Linie die NRW-Bank, die Studiendarlehen vergibt, gegen das Kreditausfallrisiko absichern. Ein solcher Ausfall kann beispielsweise auftreten, wenn Studierende nach Studienende unter einer Mindesteinkommensgrenze bleiben. Zudem ist die Darlehenslast aus Bafög, Studiengebühren und Zinsen auf 10000 Euro begrenzt.
Der Ausfallfonds wird von vielen Seiten kritisch gesehen. Ein Richter des Bundesfinanzhofes, Ludwig Kronthaler, kritisierte Ende vergangenen Jahres, dass der Staat für die Sozialverträglichkeit der Gebühren verantwortlich sein sollte, nicht die Studierenden. Die Praxis, finanzielle Risiken von den Studierenden selbst durch den Fonds absichern zu lassen, bezeichnete er gegenüber der Süddeutschen Zeitung als »blanken Hohn«.