Das Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt seit diesem Monat die Klage eines Göttinger Atomkraftgegners gegen Polizeiobservation. Der Physikstudent hatte sich im Jahr 2004 im Vorfeld eines Castor-Transports engagiert. Die Polizei hielt ihn daraufhin unter ständiger Beobachtung, machte Videoaufnahmen, befragte mit ihm bekannte Personen, hörte sein Telefon ab und befestigte einen Peilsender am Auto einer Bekannten.
Mit seiner Klage will der Student gegen zwei Gesetzesparagrafen aus dem Jahr 1998 vorgehen, die langfristige, vorbeugende Observation legitimieren. Die Regelung ließe sich nicht mit der Verfassung vereinbaren.