Die Polizei-Razzien bei Angehörigen der linken Szene vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Das hat Anfang Januar der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte im Vorfeld des Gipfeltreffens etwa vierzig Wohnungen und Zentren der autonomen Szene, wie die Rote Flora in Hamburg, durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Der BGH entschied nun dass die 21 verdächtigten Gipfel-Gegner keine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Damit wäre die Strafverfolgung Aufgabe der Bundesländer gewesen. Die Bundesanwaltschaft ist das Strafverfolgungsorgan des Bundes, und insbesondere zur Verfolgung von TerroristInnen zuständig.