Im letzten Semester wurde der Uni Köln vorgeworfen, ihre eingenommenen Studiengebühren nur zu einem Bruchteil zu verwenden. Doch anstatt die Gebühren daraufhin zu senken oder ganz abzuschaffen, sucht die Uni nun nach Verwendungsmöglichkeiten.
Gesetzlich ist festgelegt, dass Studiengebühren »der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen« dienen müssen. Doch treten hier Probleme auf, etwa wenn zusätzliche ProfessorInnen eingestellt werden sollen. Denn auf jede Stelle fällt eine bestimmte Anzahl Studierender, die die StellenhaberInnen betreuen müssen. Bekommt ein Fach also eine neue Professur, müssen gleichzeitig mehr Studierende für dieses Fach zugelassen werden. Somit hätte man zwar mehr Seminare zur Auswahl, aber auch mehr KommilitonInnen, die um die Seminarplätze konkurrieren. An den Studienbedingungen würde sich somit nichts ändern.
Die Uni hat im letzten Jahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit der Verwendung der Studiengebühren für zusätzliches Personal beschäftigt. »Eine Verbesserung der Lehre setzt insbesondere voraus, dass man die professorale Betreuung verstärkt«, sagt Prorektor Horst Schellhaaß, der Vorsitzende der Kommission für Planung und Finanzen. Laut dem Gutachten ist es generell möglich, Gebühren für Lehrstühle aufzuwenden. Schellhaaß betont, dass deutsche Universitäten bislang im internationalen Vergleich schlecht abschneiden: »Wir müssten mindestens eine Betreuungsrelation wie im benachbarten Ausland erreichen.«
Das Bildungsministerium verlangte nach Sichtung des Gutachtens, dass die neuen ProfessorInnen nur zur Hälfte aus Gebühren bezahlt werden, weil sie neben ihrer Lehre auch Forschung betreiben.
StudierendenvertreterInnen kritisieren diese Lösung. »Für die Studierenden wäre es schon wichtig, dass sich die Betreuung verbessert«, sagt Johannes Ludwig vom AStA-Referat für Bildungspolitik. Studiengebühren hält er aber für diesen Verwendungszweck nicht für angebracht. »Wenn die Unis Lehrstühle aus Gebühren zahlen könnten, würden Tür und Tor dafür geöffnet, dass sich das Land weiter aus der Finanzierung zurückzieht«, sagt er. Die Studierendenvertreterinnen in der Engeren Fakultät der Philosophischen Fakultät bemängeln, dass die Uni ihnen zwar erlaube, das Gutachten einzusehen, sie es aber nicht kopieren dürften. So sei es ihnen nicht möglich, das Gutachten von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Prorektor Schellhaaß bestreitet diesen Vorwurf. Das Gutachten sei schon lange öffentlich und auch in der Fachpresse erschienen.
Zurzeit laufen Auswahlverfahren für die ersten zwanzig ProfessorInnen, die zur Hälfte von Bund und Land im Rahmen des Hochschulpaktes finanziert werden. Das Geld für die Stellen steht der Uni erst seit Anfang des Jahres zur Verfügung. Zum nächsten Sommersemester sollten die neuen Lehrkräfte aber da sein. »Dann wird es schon wesentlich besser aussehen«, sagt Schellhaaß. Weitere ProfessorInnenstellen, die zur Hälfte aus Gebühren bezahlt werden, sind geplant. Der AStA kündigte an, zu klagen, falls die Uni tatsächlich neue Professuren schafft, ohne dass verhältnismäßig mehr Studierende zugelassen werden.