Einem Rechtsgutachten zufolge müssen Universitäten auch in den auslaufenden Studiengängen Studierenden einen Fachrichtungswechsel ermöglichen. Auch Studierende anderer Hochschulen, die sich in ein höheres Fachsemester einschreiben wollen, müssten demnach zugelassen werden. Beides ist für die auslaufenden Magister- und Diplomstudiengänge an der Universität zu Köln seit dem Wintersemester 2007/2008 nicht mehr möglich.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln hatte deswegen das Gutachten in Auftrag gegeben. Er verhandelt jetzt mit dem Uni-Rektorat über eine Aufhebung des Verbots. Grundlage für das Ergebnis des Gutachtens ist ein Urteil des Bundesverfasssungsgerichts, wonach Universitäten BewerberInnen aufnehmen müssen, sofern sie freie Kapazitäten in den Studiengängen haben. Der AStA geht davon aus, dass dies in den höheren Semestern der auslaufenden Studiengänge der Fall ist. Auch gewisse landesrechtliche Regelungen und die Immatrikulationsordnung der Universität sprechen für eine Wechselmöglichkeit, so der AStA.