Deutschlandweit dürfen in Zukunft auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur unter bestimmten Bedingungen an einer Hochschule studieren. Einheitliche Mindestanforderungen für das Studium ohne Abi haben im März die KultusministerInnen festgelegt. Demnach wird MeisterInnen, TechnikerInnen und FachwirtInnen ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Es ist nicht an weitere Eignungstests oder Probezeiten gebunden und schränkt sie nicht in der Fächerwahl ein. Berufstätige, die mindestens zwei Jahre Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis hinter sich haben erhalten ein fachgebundenes Zugangsrecht. Bisher existierten nur länderspezifische Sonderregelungen. Mit den neuen Richtlinien lösten die KultusministerInnen ein Versprechen des Bildungsgipfels vom vergangenen Herbst ein. Allerdings begrüßen nicht alle Hochschulen den Beschluss. So möchte die Hochschulrektorenkonferenz MeisterInnen nur fachgebunden zulassen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland in Sachen Hochschulöffnung für Nicht-AbiturientInnen weit hinten. Nur 0,6 Prozent der ErstsemesterInnen an deutschen Universitäten und 1,9 Prozent an Fachhochschulen haben keine reguläre Hochschulzulassung. Dagegen besitzt etwa in Schweden ein Drittel der Studierenden kein klassisches Abitur.