Sieben HochschullehrerInnen wehren sich gegen den Einfluss der katholischen Kirche auf die Besetzung von Lehrstühlen an bayerischen Universitäten. Die 21 sogenannten Konkordatslehrstühle dürfen nur mit Einverständnis eines katholischen Bischofs vergeben werden. Ein Gerichtsurteil hatte diese Praxis kürzlich für rechtmäßig erklärt. Dagegen legten die LehrerInnen jetzt Berufung ein. Es handelt es sich um Lehrstühle an Erziehungs- und Sozialwissenschaftlichen sowie Philosophischen Fakultäten, unter anderem an Universitäten in München und Würzburg. Die nicht-katholischen KlägerInnen fühlen sich durch die Regelung in ihren Grundrechten verletzt. Sie vermuten, dass sie wegen ihrer religiösen Gesinnung bei der Vergabe der Lehraufträge ausgeschlossen oder zumindest benachteiligt wurden. Mit ihrer Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen sie erreichen, dass die Konkordatslehrstühle für verfassungswidrig erklärt werden.