Die Diskussion um die Vor- und Nachteile von drittmittelfinanzierter Forschung hat neues Futter bekommen: Die Uni Köln und die Bayer AG weigern sich auch nach der Aufforderung von Ulrich Lepper, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Öffentlichkeit ausführliche Informationen über ihr Kooperationsabkommen bereitzustellen.
Das so genannte Preferred Partnership Agreement (PPA) von 2008 sieht vor, dass sich der Konzern bevorzugt an die Uniklinik wendet, wenn er zu den Themen Onkologie, Kardiologie, Erkrankungen des Zentralnervensystems und einigen anderen Bereichen Studien durchführen möchte. Auch ein vom Pharmakonzern Bayer finanziertes DoktorandInnenkolleg wurde eingerichtet.
Viel ausführlichere Informationen sind jedoch bisher nicht nach außen gedrungen. Diese Geheimniskrämerei gibt Anlass zu Spekulationen. Es bleiben viele Fragen offen, finden unter anderem die »Kritischen Medizinstudierenden«, eine Gruppe von Kölner Studierenden, die sich über ihr Medizinstudium hinaus mit verschiedenen Themen von Gesundheits- bis Hochschulpolitik beschäftigen. »Als mögliche Gefahr sehen wir, dass die Forschung nach primär wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet wird und dass der soziale und humanistische Auftrag der Medizin vernachlässigt wird«, sagt Elisa Teske von den »Kritischen Medizinstudierenden«. Sie fürchtet außerdem, dass Forschungsergebnisse möglicherweise aufgrund dieses Vertrages nicht veröffentlicht werden, wenn sie Bayer schaden. Auch sei unklar, wer die Eigentumsrechte an möglichen Erkenntnissen besitzt. Denkbar sei, dass der Vertrag eine ungerechte Verteilung der Gewinne zu Lasten der Universität zur Folge hat. Hinzu kommt die besondere Verantwortung der Universität als öffentliche Institution. »Die Hochschule ist eine öffentliche Einrichtung, welche über Steuermittel finanziert dem öffentlichen Interesse dienen soll«, sagt Teske. »Da die Bürgerinnen und Bürger praktisch die Universität finanzieren, fordern wir, dass diese auch erfahren, welche Verträge diese öffentliche Einrichtung abschließt.«
Die Kölner Studierenden und andere Gruppen hatten aus diesen Gründen bereits 2008 in einem Bündnis unter der Federführung der Initiative »Coordination gegen Bayer-Gefahren« (CBG) einen offenen Brief an die Bayer AG und die Uniklinik Köln verfasst, in dem sie einen Fragenkatalog zum Vertrag vorlegten. Die CBG ist ein Verein, der auf die Gefahren der chemischen Großproduktion aufmerksam machen will und seit 1987 verschiedene Kampagnen durchgeführt hat.
Die Uni antwortete auf den Brief, dass die Rechtslage keine Offenlegung erfordere. Die CBG wandte sich an den Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, um die rechtliche Lage prüfen zu lassen. Ulrich Lepper legte nun der Uni nahe, dass sie den Vertrag offen legen sollte. Als Begründung nannte er, dass es dem Informationsfreiheitsgesetz widerspricht, ihn geheim zu halten.
Doch Uniklinik und Bayer schweigen weiter, da sie eine geschäftsschädigende Wirkung befürchten. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregelung des Gesetzes im Bereich Forschung und Wissenschaft. Dem widerspricht der Datenschutzbeauftragte. »Wir haben das geprüft und sind der Meinung, das ist nicht der Fall«, so Lepper im Kölner Stadt-Anzeiger vom 23. Juli dieses Jahres. Der Rahmenvertrag sei so allgemein gehalten, dass durch die Veröffentlichung die Wissenschaftsfreiheit nicht eingeschränkt würde.
Grundsätzlich hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jedoch keine Möglichkeit, eine Offenlegung durchzusetzen. Der nächste Schritt ist deshalb eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. »Wir haben einen Anwalt beauftragt, um eine Klageschrift auszuarbeiten, und wir sammeln Geld für eine Klage«, sagt Robert Mimkes von der CBG.