Gebühren in NRW

Bildungsministerin Behler will »Studienkonten« einführen Von Raphaela Häuser

Am 6. November 2001 haben die sozialdemokratischen BildungsministerInnen Gabriele Behler (Nordrhein-Westfalen) und Jürgen Zöllner (Rheinland-Pfalz) ihr »innovatives Konzept« so genannter Studienkonten vorgelegt. Das Modell sieht vor, allen StudentInnen eine Anzahl an Semesterwochenstunden gutzuschreiben, die dann in einer begrenzten Zeitspanne aufgebraucht werden können. Wird diese überschritten, muss gezahlt werden.

Vermutlich 2003 soll dieses Modell in beiden Bundesländern umgesetzt werden. In der Presse wird der Entwurf von Behler und Zöllner häufig als Konzept zur Verhinderung von Studiengebühren gefeiert, GegnerInnen sprechen jedoch von einer Einführung von Studiengebühren »durch die Hintertür«.

Im Einzelnen ist geplant, allen StudentInnen ein Studienkonto in Höhe der Pflichtsemesterwochenstunden ihres Studienganges zuzüglich zirka zwanzig Prozent zuzugestehen. Dieses Kontingent kann dann innerhalb der doppelten Regelstudienzeit aufgebraucht werden. Gebührenpflichtig wird das Studium, wenn entweder die doppelte Regelstudienzeit überschritten wird oder nach dem Ende der einfachen Regelstudienzeit die Stundenzahl ausgeschöpft ist. Wer am Ende seines Studiums Semesterwochenstunden übrig hat, kann sich diese auf ein Aufbaustudium anrechnen lassen. Das allerdings nur, wenn das Erststudium in der Regelstudienzeit plus zwei Semester beendet wurde. Für alle anderen verfällt das Guthaben.

Um nachzuhalten, wie viele Stunden von einem Studienkonto schon verbraucht wurden, müssten in Zukunft die belegten Kurse genauer erfasst werden. Erwogen wird zur Zeit ein Chipkartensystem, auf dem die belegten Kurse eingebucht werden. Die Durchführung dieses elektronischen Erfassungssystems würde eine nicht unbedeutende finanzielle Belastung mit sich bringen. Alternativ dazu steht der Regelabbuchungsvorschlag von Zöllner: Allen StudentInnen wird pro Semester ein bestimmtes Kontingent an Stunden abgebucht, ohne dass erfasst wird, welche Veranstaltungen belegt wurden. Unter dieser Voraussetzung ist das Studienkontenmodell aber nicht anderes als eine auf Semesterzahl bezogene Langzeitgebührenregelung.

Vor allem die Universitäten dürften nach dem Behler-Zöllner-Modell ein großes Interesse daran haben, dass ihre StudentInnen das Studium schnell und mit einem Minimum an Semesterwochenstunden absolvieren, bekommt die Hochschule doch für jede ungenutzte Stunde Gelder gutgeschrieben. Dieses Verfahren soll den Universitäten einen Anreiz geben, ihre Studiengänge weiter zu entschlacken.

Die Folge wären so genannte Kurzstudiengänge wie der Bachelor, der zurzeit als erster berufsqualifizierender Abschluss eingestuft wird. Wer sich weiter bilden will, schließt ein Masterstudium an. Einige Studiengebührenmodelle sehen hierfür jedoch schon Gebühren vor.

Als Reaktion auf das geplante Studiengebührenmodell hatte der Arbeitsausschuss der Uniweiten Fachschaftenkonferenz Ende November eine Vollversammlung einberufen. Jedoch fanden sich lediglich fünfzig StudentInnen ein. Dabei wurde aber eine Arbeitsgruppe gegründet, in deren Mailingliste sich Interessierte unter der Adresse de.groups.yahoo.com/group/studiprotest-koeln/join eintragen können.

Mehr hierzu auf den Seiten 4 und 5.