Seit knapp einem Jahr mehren sich Klagen über das diskriminierende Verhalten eines Mitarbeiters der Jobvermittlung im Unikum gegenüber ausländischen Studentinnen. Nun scheint die Gruppe von betroffenen Arbeitsuchenden mit der vorläufigen Versetzung des Beschuldigten einen ersten Teilerfolg erzielt zu haben. Beschwerden lagen zwar bereits seit mehreren Monaten bei der Verwaltung des Arbeitsamtes vor. Doch erst nachdem sich einige Studentinnen an das Antidiskriminierungsbüro des Vereins »Öffentlichkeit gegen Gewalt« in Köln gewandt hatten und das Thema durch Artikel in der taz köln und der Kölnischen Rundschau Mitte März in die Öffentlichkeit gelangte, zeigten sich die verantwortlichen Stellen bereit, sich ernsthaft mit den Anschuldigungen zu beschäftigen.
Zuvor hatten die betroffenen Studentinnen mehrfach versucht, die Missstände mit der Jobvermittlung im direkten Gespräch zu beheben. Dabei blieb ein Treffen mit der Vorgesetzten des Kritisierten ergebnislos, ein weiteres wurde ohne Begründung abgesagt. Offensichtlich brachte man den knapp dreißig Frauen vonseiten des Arbeitsamtes wenig Verständnis entgegen, eine Mitarbeiterin charakterisierte sie gar als Gruppe von »Querulanten«.
Im Gespräch mit der philtrat erläuterte eine der Betroffenen die Vorwürfe, die auf eine systematische Benachteiligung von ausländischen Frauen hinauslaufen. So habe der beschuldigte Arbeitsvermittler beispielsweise nicht nur immer wieder nichtdeutsche Bewerberinnen übersprungen, die alphabetisch an der Reihe gewesen wären, sondern auch Jobs mit der Begründung verweigert, bestimmte Firmen hätten ausdrücklich »keine Schwarzen« bzw. »nur Deutsche« verlangt. Nachfragen bei den betreffenden Unternehmen ergaben allerdings, dass von diesen nie derartige Bedingungen gestellt worden waren.
Zudem wurden bei der Besetzung einer Stelle, für die Französischkenntnisse erforderlich waren, alle anwesenden Muttersprachlerinnen übergangen. Allgemein soll die Vergabepraxis nicht mehr nachvollziehbar und allein von der Willkür des Vermittlers abhängig gewesen sein, der mit Äußerungen wie »Ich entscheide mich für wen ich will, ich suche mir eine aus« aufgefallen sei. Scheinbar kleinere Schikanen wie das Beharren auf Vorlage von Ausweispapieren und Aufenthaltserlaubnis zusätzlich zu dem alle notwendigen Daten enthaltenden Jobausweis häuften sich derart, dass einige Frauen nicht mehr ohne Begleitung mit dem betreffenden Mitarbeiter sprechen wollten.
Die Situation spitzte sich Ende Januar zu, nachdem der Vermittler aufgrund vorangegangener Auseinandersetzungen die Polizei gerufen hatte, um einige Studentinnen aus dem Gebäude entfernen zu lassen. Nach Schilderung der Vorgänge rieten die Beamten den Frauen jedoch zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Gegenüber der philtrat beschrieb eine Studentin die taktischen Versuche mehrerer ArbeitsamtsmitarbeiterInnen, die Klagen zu vertuschen: Der geschlossene Widerstand der Betroffenen sollte durch Vier-Augen-Gespräche und Einwirkungen auf einzelne Kommilitoninnen, die in besonderem Maße auf die Arbeitsvermittlung angewiesen waren, geschwächt werden. Die eingeleiteten Ermittlungen gegen den kritisierten Jobvermittler belegen jedoch, dass dieses Vorhaben misslungen ist.
Mit dem bisher Erreichten zeigt sich die Studentinnengruppe, der sich solidarisch auch deutsche KommilitonInnen angeschlossen haben, allerdings nur bedingt zufrieden. In Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Köln beabsichtigen sie, eine Podiumsdiskussion zu veranstalten. Auf dieser sollen dann nicht nur die aktuellen Vorkommnisse in der Jobvermittlung, sondern auch generell Lebens- und Studienbedingungen ausländischer StudentInnen vor dem Hintergrund institutioneller Diskriminierung angesprochen werden.