Studiengebühren ja - aber sie sollen bitte in die Taschen der Hochschulen fließen. So könnte die Haltung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Studiengebührendebatte zusammengefasst werden.
In einer Sitzung anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens der Martin-Luther-Universität Wittenberg hat die HRK am 4. Juni 2002 die aktuellen Gebührenpläne der Landesregierung abgelehnt. Für Klaus Landfried, ihren Präsidenten, sind die Einschreibegebühren als »bildungspolitische Sondersteuer« zu werten. Gegen jegliche Art von Gebühren wendet sich die Hochschulrektorenkonferenz jedoch nicht. Ein gesetzliches Gebührenverbot hält sie für »anachronistisch«. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hielt Landfried ein »System der nachlaufenden Gebühren« für denkbar. Dabei sollen sich StudentInnen gegenüber ihrer Universität oder einem speziellen Förderverein verpflichten, einen finanziellen Beitrag für ihre Ausbildung zu leisten. Gezahlt werden soll aber erst bei einer späteren Arbeitstätigkeit der Betroffenen.