Die Studienkonten führen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu immer mehr Arbeit. An der Universität Köln haben sich in diesem Semester etwa 14000 StudentInnen exmatrikuliert. Allerdings ist unklar, wie viele der Exmatrikulationen auf die Gebühreneinführung zurückzuführen sind. In Bochum verließen insgesamt 8000 StudentInnen die Universität. Hiervon lassen sich laut Verwaltung 5000 auf die finanzielle Mehrbelastung zurückführen. Zudem müssen die StudentInnensekretariate noch die zahlreichen Widersprüche von studienwilligen »KontenüberzieherInnen« prüfen. Diese müssen für kommende Semester neue Anträge einreichen, sodass die Sekretariate kaum mit der Arbeit nachkommen.
Während an der Universität Bochum der Verwaltungsaufwand bisher relativ gering war, weil alles über das Internet geregelt werden konnte, sah dies an der Universität Köln anders aus. Im Moment hat das StudentInnensekretariat noch etwa 1500 Anträge auf Widerspruch oder Bonusverfahren zu bearbeiten. Dazu kommen noch die Immatrikulationen und Rückmeldungen für das nächste Semester.
Inzwischen wurde bekannt, dass im StudentInnensekretariat sogar einige Anträge auf Bonussemester verschwunden sind. Den betroffenen StudentInnen wurde auf Nachfrage lapidar mitgeteilt, man solle einfach die Anträge nebst Bescheinigungen neu einreichen.
Die Zahl der Widersprüche wird in nächster Zeit vermutlich noch steigen. Ende April hat das Verwaltungsgericht Köln in einer Musterklage des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) einer Studentin Recht gegeben, die vor der Einführung der Studienkonten ihr Studium begonnen und vor dem zweiten Semester ihr Studienfach gewechselt hatte. Nach dem Willen des Ministeriums sollte in einem so gelagerten Fall nur StudienanfängerInnen ab dem Wintersemester 2002/2003 das Guthaben für die ersten beiden Semester wieder aufgefüllt werden. Ungerecht, befand das Gericht in einer Eilentscheidung. Die Universität Köln hat jetzt auf Anraten des Wissenschaftsministeriums auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Offenbar rechnet man sich dort keine besonderen Chancen aus, eine Klage gegen den Beschluss zu gewinnen. Im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren wird vermutlich noch dieses Semester die Entscheidung des Eilverfahrens bestätigt werden. Das ABS fordert betroffene StudentInnen nun auf, einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Studiengebühren zu stellen und das Geld zurückzufordern. Damit nimmt die Sisyphus-Arbeit des StudentInnensekretariats ihren Lauf.
Dadurch, dass die Kölner Verwaltung mit der Arbeit nicht nachkommt, befinden sich viele StudentInnen in einem Schwebezustand. Weil sie Widerspruch gegen die Studiengebühren eingelegt haben, bekommen sie nur einen vorläufigen StudentInnenausweis und keine Semesterunterlagen, das heißt auch keinen Überweisungsträger für den nächsten Semesterbeitrag. Bleibt abzuwarten, welche neuen Auswüchse und Verwaltungsprobleme die Einführung der Studienkonten noch zur Folge hat.