Achtung! Alle StudentInnen, egal ob im ersten oder zwanzigsten Semester, die sich Bonussemester auf ihr Studienkonto anrechnen lassen wollen, müssen diese spätestens bis zum 30. September 2004 beantragt haben. Und zwar für ihr gesamtes bisheriges Studium. Eventuelle Ansprüche verfallen nach Verstreichen dieser Frist. StudentInnen können sich die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern höchstens viermal in Höhe einer Regelabbuchung verrechnen lassen. Weiterhin berechtigt die Mitwirkung von gewählten VertreterInnen in Organen der Hochschule, der StudentInnenschaft oder der StudentInnenwerke zu Bonussemestern, und zwar höchstens dreimal in Höhe einer Regelabbuchung. Die studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Krankheit gelten ohne Beschränkung. Und wer vor dem dritten Semester das Studienfach gewechselt hat, bekommt die ersten beiden Semester unter Umständen gratis.