»Wer Nazi-Plakate abhängt, muss sich nicht verstecken«, erklärte das antifaschistische Bündnis Köln stellt sich quer. Daher hatten mehrere Gruppen rund um das Bündnis am 3. Juni zu einer öffentlichen Aktion in Mülheim aufgerufen.
Am helllichten Tag sollten Plakate der rechtsextremistischen NPD medienwirksam entfernt werden. Von der regionalen Presse erschien allerdings einzig und allein ein Mitarbeiter der taz köln. Dafür war aber sofort die Polizei zur Stelle, um die Aktivitäten der AntifaschistInnen zuerst zu filmen und schließlich die Personalien der 25 Beteiligten aufzunehmen. Ihnen droht jetzt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Kölner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hat sich inzwischen mit den AntifaschistInnen solidarisch erklärt und die sofortige Einstellung der Verfahren gefordert.
In Bremen wurden die NPD-Plakate, die eine Frau mit Kopftuch zeigen und die Aufschrift »Gute Heimreise« tragen, schon Mitte Mai verboten. Der zuständige Staatsanwalt leitete ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein. Kurz vor der Europawahl erreichte Bundeskanzler Gerhard Schröder dann eine einstweilige Verfügung gegen ein anderes Wahlkampfmotiv der NPD: Ein Bild des Bundeskanzlers mit der Parole »Lasst Euch von denen nicht verarschen!«.
Aber auch in anderen Bundesländern wurden NPD-Plakate »verschönert«. In Jena überklebte ein bürgerliches Bündnis einfach die Parolen. Statt der Aufschrift »Gute Heimreise« prangt dort jetzt der Schriftzug »Herzlich Willkommen«. Auch hier war die Polizei anwesend, um die Personalien festzustellen.
Bei der Europawahl Mitte Juni hat die NPD in Köln 0,6 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Im Vergleich zu 1999 konnte sie ihren Anteil damit um 0,4 Prozentpunkte steigern. Bundesweit erreichte die NPD einen Stimmenanteil von rund 1 Prozent (1999: 0,5). Auch die zeitgleich stattfindende Landtagswahl in Thüringen bedeutete für die NPD einen Stimmenzuwachs. Sie erreichte 1,5 Prozent.
Dabei hätte die NPD nach dem Willen der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates gar nicht mehr zu Wahlen antreten dürfen. Allerdings wurden die im Frühjahr 2001 von allen drei Institutionen beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verbotsanträge auf Verfassungsfeindlichkeit der NPD im März 2003 zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit verfahrenstechnischen Gründen. Eine Entscheidung, über die sich auch die Kölner AktivistInnen noch immer ärgern: »Wenn Schily das NPD-Verbot nicht verbockt hätte, müsste die Polizei die Plakate jetzt abhängen«.