An der Universität Bonn werden StudentInnen, deren Härtefallanträge auf Erlassung der Studiengebühren abgelehnt wurden, exmatrikuliert, ohne von der Universität informiert zu werden. Härtefallanträge können unter anderem in der Endphase des Studiums, in wirtschaftlichen Notsituationen und bei familiären Pflegefällen gestellt werden.
Für den Bonner AStA ist die Vorgehensweise der Universitätsverwaltung nicht nachvollziehbar. »Die Studenten müssen wissen, ob sie weiterstudieren können«, betont Florian Conrad vom AStA. Andreas Archut, Pressesprecher der Bonner Universität, weist hingegen den Vorwurf zurück, nicht ausreichend über mögliche Konsequenzen informiert zu haben. Man habe die StudentInnen darauf hingewiesen, dass die Exmatrikulation drohe, wenn der Betrag in Höhe von 650 Euro nicht überwiesen werde. Negative Bescheide würden absichtlich nicht verschickt, begründet Archut das Verhalten der Universität, »weil das die Rechtslage der Betroffenen verschlechtern würde.« Diese müssten in diesem Fall innerhalb von vier Wochen gerichtlich gegen den Beschluss der Universität vorgehen, da andernfalls die Zurückweisung endgültig sei.
»Über Härtefallanträge muss natürlich entschieden werden«, fordert hingegen der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der für die StudentInnenschaften in Nordrhein-Westfalen die Muster- und Sammelklagen gegen die Studiengebühren führt. Er rät StudentInnen, welche die Gebühren ohne eine Entscheidung über ihren Härtefallantrag bezahlen sollen, in Verbindung mit dem AStA vor Ort zu treten. Man könne dann gemeinsam über das Einreichen eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht beraten.