Gentest durch Krankenkasse

Von Verena Risse

Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) hat erstmalig Tausende ihrer Mitglieder im Rahmen eines Gentests auf mögliche Erbkrankheiten untersucht.

Nachdem bereits im Jahr 2001 von ForscherInnen der Medizinischen Hochschule Hannover eine Genstudie geplant worden war, wurde diese nun an 6000 Mitgliedern der KKH durchgeführt. Diese präventiven Tests auf Erbkrankheiten könnten sich für PrivatpatientInnen vom Modellversuch zur Wirklichkeit entwickeln. Am 31. Dezember 2006 läuft die freiwillige Selbstverpflichtung der Krankenkassen ab, Beitragszahlungen von der Veranlagung zu Erbkrankheiten unabhängig zu gestalten. Ihre Verlängerung ist ungewiss. Ethische Skrupel und die Furcht vor dem »Gläsernen Patienten« haben jedoch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Ankündigung eines Gesetzes zum PatientInnenschutz bewogen.