An einigen Universitäten in Thüringen sind erstmals so genannte Ein-Euro-JobberInnen eingestellt worden. Sie bekommen für ihre Tätigkeit zusätzlich zum Arbeitslosengeld II zwischen einem und zwei Euro pro Stunde und sollen durch diese Maßnahme im Arbeitsleben Fuß fassen. Reguläre Stellen sollen dadurch nicht verloren gehen.
Die bisher knapp vierzig Ein-Euro-JobberInnen an den thüringischen Hochschulen übernehmen jedoch Aufgaben wie die Betreuung von Laborversuchen und helfen beim Ausarbeiten von Lehrveranstaltungen: also Tätigkeiten, die Aufgaben von AssistentInnen entsprechen, jedoch ohne die entsprechende Bezahlung.
KritikerInnen werfen zudem einigen Hochschulen vor, reguläre Stellen, für die nicht genügend Mittel zur Verfügung stünden, durch Ein-Euro-Jobs zu ersetzen. Die betroffenen Hochschulen weisen dies zurück und erhalten dabei Unterstützung vom thüringischen Bildungsministerium. Es bestätigte, dass die Tätigkeiten der Billigarbeitskräfte die Kriterien für Ein-Euro-Jobs erfüllen. Solche Jobs müssen gemeinnützig und »zusätzlich« sein. Vor allem der Begriff der Zusätzlichkeit ist jedoch für den Einzelfall nicht definiert.