Wegen des Missbrauchs eines Ein-Euro-Jobbers hat die Gewerkschaft Verdi in München den Malteser-Hilfsdienst verklagt. Der arbeitslose Kraftfahrer war wie ein hauptamtlicher Mitarbeiter für Behinderten- und Krankenfahrten eingesetzt worden.
Für Ein-Euro-Jobs sind die Kriterien Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit verbindlich. Mittlerweile sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Billigarbeitskräfte vollwertig in der Krankenpflege, bei Reinigungsdiensten und Renovierungsarbeiten eingesetzt wurden. Darüber hinaus haben Wohlfahrtsverbände Ein-Euro-Kräfte für einen Stundenlohn von acht Euro an Privatpersonen und Unternehmen weitervermietet und neben der pauschalen Aufwandsentschädigung von der Kommune auch den Gewinn aus dem Verleih kassiert. Verdi kündigte weitere Klagen an.