Als vorerst letztes Bundesland hat nun auch Bayern einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren vorgelegt. Ab dem Sommersemester 2007 sollen »Studienentgelte« von fünfhundert Euro pro Semester erhoben werden. Auch bei der weiteren Formulierung des Entwurfs zeigt man sich kreativ, so werden die geplanten Befreiungen von der Gebührenpflicht für Härtefälle als »Stipendien« bezeichnet.
Zwar verspricht auch die bayerische Landesregierung, dass die Gebühren in vollem Umfang der Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen sollen, doch wie in NRW soll ein Teil der Einnahmen in einen Sicherungsfonds fließen. Entsprechend bezeichnet Christian Berg, Vorstandsmitglied des Freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs), die Ankündigung als »wenig glaubwürdig«.
Ein weiterer Kunstgriff besteht in dem Vorhaben, solchen StudentInnen einen teilweisen Erlass von Studiengebühren zu gewähren, die durch besondere Leistungen auffallen. Als Beispiel wird die Übernahme von Tutorien genannt, wofür man bisher von der Hochschule bezahlt wird.