Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP), hat am Mittwoch, dem 23. November, den Gesetzesentwurf seines Ministeriums zur Einführung von Studiengebühren vorgestellt. Allerdings klafften zwischen Pinkwarts Aussagen und dem Gesetzestext erhebliche Lücken.
So behauptete der Minister beispielsweise, die Zinsen für den Kredit, den StudentInnen zur Finanzierung der Studiengebühren bei der NRW-Bank ohne Bonitätsprüfung erhalten könnten, fielen erst zwei Jahre nach Ende des Studiums an. Der Text seines eigenen Entwurfs sieht allerdings vor, dass Zinsen bereits ab dem ersten Semester gezahlt werden müssen - ein Betrag von mehreren Tausend Euro Schulden für AbsolventInnen scheint unumgänglich. Das Risiko der steigenden Zinsen muss ebenfalls von den StudentInnen allein getragen werden, die Landesregierung schätzt die Steigerungsrate auf derzeit sechs Prozent pro Jahr. Angesichts dieser hohen Mehrkosten erklärte die grüne Fraktionschefin Sylvia Löhrmann, sie hätte unter diesen Bedingungen nie ein Studium begonnen.
Der Vorwurf der nordrhein-westfälischen SPD, der Innovationsminister kenne sein eigenes Gesetz nicht, scheint noch durch einen weiteren Aspekt bestätigt zu werden: Pinkwart hatte stets verlauten lassen, es werde eine so genannte »Geld-zurück-Garantie« geben. Diese sollte StudentInnen das gesetzlich verankerte Recht verschaffen, bei Unzufriedenheit mit den Investitionen, die durch die Gebühreneinnahmen getätigt wurden, ihr Geld wieder einklagen zu können. Praktisch sei so etwas nicht durchzuführen, kritisiert Jochen Dahm, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS). »Die Hochschulen können ja am Ende des Jahres zum Beispiel angeschafftes Inventar nicht wieder verkaufen«. Bei Unzufriedenheit könnten StudentInnen zwar ein universitätsinternes Gremium anrufen, aber dessen Urteil hat gegebenenfalls keinerlei Konsequenzen für den betreffenden Fachbereich.
Aufgrund der diversen Mängel hat das Aktionsbündnis eine juristische Überprüfung des Gesetzentwurfs in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Prüfung: Der Gesetzesentwurf verstoße sowohl gegen die Verfassung als auch Europarecht. Das Ministerium widersprach allerdings und will nun seinerseits das Gutachten begutachten lassen.
Fest steht dennoch für Ruth Seidel, Hochschulexpertin der Fraktion der Grünen, dass alle streitbaren Punkte im Pinkwart-Entwurf ausgeblendet werden: »Die Erhebung von Studiengebühren, die Sozial- und Härtefallklauseln, die Geld-zurück-Garantie.« Alles das müsse somit an den Hochschulen geregelt werden. Dass dieses Mehr an bürokratischem Aufwand damit auf die Hochschulen zukommt, nicht aber auf die Ministerien, kommentiert Seidel enttäuscht mit den Worten, dies sei nichts anderes als »die Abschaffung der Hochschulpolitik.«