Das Hakenkreuz als Symbol ist in Deutschland verboten, auch wenn es antifaschistisch verwendet wird. So kam es, dass in Berlin eine Frau wegen »Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« angeklagt wurde, weil sie Fotos von rot übermalten Hakenkreuzen öffentlich ausgestellt hatte. Anfang November stand ein Student vor dem Tübinger Amtsgericht, weil er einen Button auf seinem Rucksack trug, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu sehen war. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe und legte ihm zudem eine Geldzahlung an die KZ-Gedenkstätte Buchenwald auf. Der Student hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, weil dies zwar eine angemessene Bestrafung für rechte Skinheads sei, aber nicht für Leute, die gegen jene protestieren.
Begründet wird diese Vorgehensweise damit, dass sonst bei ausländischen TouristInnen der Eindruck entstehen könnte, das Hakenkreuz wäre in Deutschland wieder »in«, wie der Tübinger Gerichtssprecher Ingo Drescher erklärte. Die Stuttgarter Staatsanwältin Sabine Mayländer schlägt indes vor, sich auch ohne das Hakenkreuz gegen den Nationalsozialismus auszusprechen.